Bauvorhaben Botschaften ¦ 2016 – 2020
Einsprachen zu Bauvorhaben der Botschaften von Ägypten, Katar und China
Das ruhige Quartier Kirchenfeld mit seiner gehobenen Bausubstanz von Villen mit grossen parkähnlichen Gärten ist Standort für verschiedene diplomatischen Botschaften in der Bundesstadt. Die Gärten sind ein Teil der städtischen «grünen Lunge». Die herrschaftlichen Bauten werden auch heute noch mehrheitlich von ausländischen Botschaften erworben und für die neue Nutzung umgestaltet.
Gefährdung der Parkanlagen
Die Botschaften von Ägypten, China und Katar haben in den zurückliegenden Jahren in diesem Quartier Gebäude erworben und für deren Umgestaltung und Erweiterung Baugesuche eingereicht. In diese Umgestaltung sind auch die Gartenanlagen miteinbezogen. So sollen Grünanlagen und Bäume den zusätzlichen Parkplätzen und neuen Zufahrtswegen zum Gebäude Platz machen. Der überwiegend alte Baumbestand der Gärten ist gefährdet.
Gegen die verschiedenen Vorhaben hat der Verein Bern bleibt grün Einsprache erhoben. Es ging um den grösstmöglichen Erhalt des alten Baumbestandes und der Verhinderung der Versiegelung des Bodens zugunsten von befestigten Parkplätzen.
Am Beispiel der Einsprache zur Neugestaltung der Botschaft von Ägypten wird ersichtlich, was durch die baulichen Eingriffe geplant und damit gefährdet wird. Hier ein Auszug aus der Einsprache:
«Das Bauvorhaben nimmt keinerlei Rücksicht auf die gewachsene Struktur des Elfenauwohnquartierts. Wenn ein Konsulats- und Botschaftssitz in der Wohnzone W derart viele Ausnahmen von der baulichen Grundordnung beantragt, wird der ökologisch wertvolle ‹Grünanteil› des Grundstückes tangiert. Durch die Erweiterung der Gebäudedimensionen samt Sicherheitsgebäude, Einstellhalle und drei Ein-/ Ausfahrtstoren für Motorfahrzeuge wird der wertvolle Baumbestand gefährdet, welcher für den Parkcharakter des Quartiers prägend ist.
Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm sind gemäss Art. 3 Abs.2 lit. B BSchR geschützt. Sowohl auf dem Baugrundstück als auch auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken stehen Bäume, die diesen Anforderungen genügen. Diese sind daher zu schützen und dürfen weder gefährdet noch beseitigt werden.»
Eine besondere Problematik
Eine ganz spezielle Problematik stellt sich bei Botschaftgeländen: Es handelt sich um ein exterritoriales Areal. Die schweizerische Rechtsprechung kann nicht angewendet werden. Salopp gesagt, die Botschaften können auf ihrem Gelände tun und lassen, was sie wollen.
Die Botschaften Quatars und Ägyptens verfolgten ihre Bauvorhaben nicht weiter, diese gelten juristisch seit 2020 als zurückgezogen und sind vorläufig vom Tisch.
Eine Einsprache zur Botschaft der Volksrepublik China, welches mit dem Quartierverein eingereicht wurde, ist abgewiesen worden. Die Einsprache zur Gartenanlage wurde noch nicht behandelt.