Kartenausschnitt aus dem Gewässerraumplan der Stadt Bern (13.09.2019) – ohne Weiher.
Situation des Geländes gemäss Swisstopo (2021) – mit Weiher.
Einsprache | 10.12.2019
Gewässerraumplan – kein Platz für ein existierendes Gewässer
Die Stadt Bern wurde anlässlich der Mitwirkung zum Gewässerraumplan im Frühjahr 2018 von dritter Seite darauf hingewiesen, dass der Weiher in der Rehhaggrube wohl «versehentlich» nicht erfasst worden sei.
Die Antwort der Stadt Bern im Mitwirkungsbericht vom 13. September 2019 zeigte aber, dass dies kein Versehen war, werden doch Gründe genannt für dessen Fehlen:
- «Es handelt sich nicht um ein natürliches Gewässer, sondern um Wasser, das sich im abgedichteten Bereich der ehemaligen Grube sammelt.»
- «Es besteht eine Planung für die Wiederauffüllung der Grube, der Lebensraum wird gemäss Planung auf dem aufgefüllten Terrain wiederhergestellt und neue Tümpel geschaffen.»
Und es würden folglich keine Änderungen vorgenommen.
Bern bleibt grün war über diese Argumentation erstaunt und wies sie in ihrer Einsprache vom 10. Dezember 2019 als nicht haltbar zurück.
Was ist ein «natürliches» Gewässer?
Zum ersten Argument, der Weiher sei kein natürliches Gewässer, sondern „Wasser, das sich im abgedichteten Bereich“ der ehemaligen Tongrube ansammle: Dies ist ungefähr die Definition eines stehenden Gewässers. Mit der Argumentation der Stadt wäre somit jeder Weiher und jeder See aus entsprechenden Inventaren zu streichen, in der Gemeinde Bern insbesondere der Egelsee. Für diesen trifft dies aber nicht zu, vielmehr ist er im vorgelegten Gewässerbauplan erfasst, obwohl er genau gleich entstanden ist wie der Weiher in der Rehhaggrube: Durch eine Lehmschicht, die gegen unten abdichtet.
Bestandesaufnahme vs. Planungsabsichten
Zum zweiten Argument, wonach der Weiher ja ohnehin durch Überschütten verschwinden und der Lebensraum anschliessend wiederhergestellt werde und dass man neue Tümpel schaffe: Den Verein irritierte, dass gerade hier Bestandesaufnahme und Planungsabsichten miteinander vermengt werden, was die Stadt in andern Fällen nicht machte. So wurde zum Beispiel die Absicht, den Stadtbach an mehreren Stellen auszudolen und zu renaturieren, nicht abgebildet, ebenso wenig die Planung der BLS für ihre Werkstätte Chlyforst Nord, deren ökologische Ersatzmassnahmen ebenfalls Eingriffe in Gewässer vorsehen (Freilegen/Umleiten von Bächen).
Zum zweiten Teil des Arguments, „der Lebensraum wird gemäss Planung auf dem aufgefüllten Terrain wiederhergestellt und neue Tümpel geschaffen.“ In diesem kurzen Satz verstecken sich gleich mehrere Widersprüche respektive Ungereimtheiten. Wenn von dem Lebensraum – im Singular – die Rede ist, muss man annehmen, dass auf den Weiher referiert wird, denn eigentlich sind in dieser Senke natürlich genaugenommen mehrere unterschiedliche Lebensräume ineinander verzahnt. Nun wird ja dieser Weiher eben gerade nicht wiederhergestellt, sondern gemäss Ausführungen der Stadt, ersetzt, durch Tümpel.
Ein Weiher ist kein Tümpel!
Und eben nicht durch neue Tümpel, wie in der Mitwirkungsantwort fälschlicherweise steht, denn ein Weiher ist ein Weiher, und ein Tümpel ist ein Tümpel, beide beherbergen unterschiedliche Organismen, mit einer gewissen Schnittmenge. Der Rehhag-Weiher ist heute zum Beispiel ein lokal oder sogar regional wichtiger Laich- und damit Vermehrungsort für Erdkröten, einer gefährdeten Amphibienart, ein Tümpel ist für Erdkröten höchstens sehr bedingt geeignet.
Bern bleibt grün weist entsprechend die Argumentation der Stadt zurück und verlangte, dass der Weiher in der Rehhaggrube in den Gewässerbauplan aufgenommen wird: Im Moment der Festlegung des Gewässerraumplans existiert er ganz offensichtlich. Ihm diese Existenz gewissermassen abzusprechen, nur weil er laufenden Planungen in die Quere kommt, ist nicht statthaft.
Zu Stillgewässern – und zu diesen zählt der Weiher in der Rehhaggrube hält die Liste der National Prioritäten Arten und Lebensräume fest (BAFU 2019, Seite 81): „Die Bereiche der Stillgewässer (…) weisen überdurchschnittlich hohe Anteile an gefährdeten bis stark gefährdeten Lebensraumtypen (…) auf.»
Die Rote Liste der gefährdeten Lebensräume hat keinen Stich
Und gemäss der Roten Liste der Lebensräume in der Schweiz von 2016 gehören die Stillgewässer zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen. Der Weiher Rehhag wäre also zu erhalten und zu schützen, und jede Planung, in deren Perimeter der Weiher in der Rehhaggrube eingeschlossen ist, hat sich dieser Tatsache und den sich daraus ergebenden rechtlichen Vorgaben zu stellen.
Die Einspracheverhandlung vom 29. Januar 2020 zwischen der Stadt Bern und Bern bleibt grün endete leider damit, dass die Stadt Bern an der aufgelegten Planung feshält.
→ Die ganze Einsprache von Bern bleibt grün als PDF